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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2007 - L 5 SB 90/05   

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https://dejure.org/2007,116562
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2007 - L 5 SB 90/05 (https://dejure.org/2007,116562)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.07.2007 - L 5 SB 90/05 (https://dejure.org/2007,116562)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. Juli 2007 - L 5 SB 90/05 (https://dejure.org/2007,116562)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 23.06.1993 - 9a RVs 1/91

    Nachteilsausgleich - Merkzeichen H - Gehörlosigkeit - Kommunikationsstörung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2007 - L 5 SB 90/05
    Ihre Rechtskontrolle durch die Gerichte beschränkt sich auf die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht und Fragen der Gleichbehandlung (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 6, § 3 Nr. 5 sowie ebenda BVerfG § 3 Nr. 6).
  • BSG, 20.07.2005 - B 9a BL 1/05 R

    Bayerisches Blindengeld - Blindheit - Sehstörung - Störung des Sehvermögens -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2007 - L 5 SB 90/05
    In seiner neueren Entscheidung vom 20. Juli 2005 (B 9a BL 1/05 R) hat das BSG hierzu weiter ausgeführt, die Abgrenzung zwischen Erkennen-Können und Benennen-Können berücksichtige, dass die visuelle Wahrnehmung nach den Erkenntnissen der Psychologie ein mehrstufiger Prozess ist, an dessen Beginn die Umwandlung physikalischer Energie in neuralcodierte Information steht, in dessen Verlauf eine innere Repräsentation des Objekts aufgebaut und ein Perzept des äußeren Reizes gebildet und an dessen Ende diesem Perzept durch Identifizieren und Einordnung eine Bedeutung zugewiesen wird.
  • BSG, 31.01.1995 - 1 RS 1/93

    Umfang der Revisibilität länderrechtlicher Vorschriften - Voraussetzungen des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2007 - L 5 SB 90/05
    Führen die Beeinträchtigungen in ihrem Zusammenwirken dazu, dass der Betroffene Objekte nicht ausreichend wahrnehmen, also nicht "sehen" bzw. "erkennen" kann, so kann faktische Blindheit im vorgenannten Sinne vorliegen, falls die Störungen insgesamt die fachärztliche Wertung zulassen, dass sie einer Beeinträchtigung der Sehschärfe von 1/50 oder weniger gleichzuachten sind (BSG SozR 3-5920 § 1 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen, 27.03.2001 - L 5/9 SB 63/98
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2007 - L 5 SB 90/05
    Gerade hierin besteht der sachverhaltsmäßige Unterschied zu dem vom Senat im März 2001 entschiedenen Rechtsstreit (L 5/9 SB 63/98), denn dort war von einem beträchtlichen Schwund von Nervenzellen der Sehrinde auszugehen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2021 - L 5 SB 138/17

    Voraussetzungen für die Feststellung des Merkzeichens Bl; Begriff der Blindheit;

    Das stattgebende Urteil des SG Hannover vom 12. Mai 2005 wurde durch das Urteil des Landessozialgerichtes (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 13. Juli 2007 -L 5 SB 90/05- aufgehoben.

    Der medizinische Sachverhalt hat sich seit der Entscheidung des erkennenden Senats vom 13. Juli 2007 -L 5 SB 90/05- nicht geändert.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2011 - L 12 SB 54/09

    Zuerkennung des Merkzeichens "Bl" im Schwerbehindertenrecht

    Zum Nachweis einer zu faktischer Blindheit führenden schweren Störung des Sehvermögens hat es die Rechtsprechung dabei genügen lassen, dass die visuelle Wahrnehmung deutlich stärker betroffen ist, als die Wahrnehmung in anderen Sinnesmodalitäten (BSG v. 20.7.2005, a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen v. 17.6.2008, a.a.O., sowie v. 13.7.2007 - L 5 SB 90/05; LSG Bayern v. 27.6.2006 - L 15 BL 4/03; LSG Sachsen v. 21.12.2005 - L 6 SB 11/04).

    Soweit entsprechende Ansprüche behinderter Menschen in anderen Verfahren (außerhalb von Beurteilungen bei apallischem Syndrom) verneint wurden, handelte es sich durchweg um Fallgestaltungen, bei denen die Betroffenen entweder noch über ein signifikantes visuelles Vermögen verfügten (vgl. etwa LSG Niedersachsen-Bremen v. 30.6.2009, a.a.O.: Greifen nach Gegenständen, gezieltes räumliches Bewegen, Nutzen von Lichtquellen zur Betrachtung etc.; LSG Sachsen v. 21.12.2005, a.a.O.: Fixieren von Gegenständen vor den Augen) oder bei denen die Betroffenen auch in Sinnesmodalitäten außerhalb des visuellen Bereichs vergleichbar deutliche Einschränkungen zeigten (vgl. etwa LSG Niedersachsen-Bremen v. 13.7.2007, a.a.O.: parallele Einschränkung des Hör- und des Wärme-/ Kälteempfindungsvermögens, orale Ernährung unmöglich etc.).

  • SG Osnabrück, 24.06.2009 - S 9 SB 231/07

    Zuerkennung des Merkzeichens "Bl" für Blind für einen u.a. an visueller Agnosie

    Es ist nach der Rechtsprechung des BSG, der sich u.a. auch das LSG Niedersachsen-Bremen angeschlossen hat (vgl. etwa Urteile vom 17.6.2008, L 13 SB 51/05; vom 13.7.2007, L 5 SB 90/05), allerdings zu differenzieren, ob das Sehvermögen, d.h. das Sehen- bzw. Erkennen-Können beeinträchtigt ist, oder ob bei vorhandener Sehfunktion (nur) eine zentrale Verarbeitungsstörung vorliegt, bei der das Gesehene nicht richtig identifiziert bzw. mit früheren visuellen Erinnerungen verglichen werden kann.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2009 - L 11 B 22/07
    Das LSG Niedersachsen-Bremen hat in dem Urteil vom 13. Juli 2007, L 5 SB 90/05, ausgeführt, dass für die Beurteilung ob andere Sehstörungen vorliegen, die der Beeinträchtigung der Sehschärfe von 1/50 gleichzusetzen sind, nicht maßgeblich ist, auf welchen Ursachen die Störung des Sehvermögens beruht und ob das Sehorgan (Auge, Sehbahn) selbst beschädigt ist.
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